Die Gebühr für den Gehaltsvorschuss kann variieren. Derzeit ist die Nutzung des Gehaltsvorschusses gebührenfrei (Stand: Januar 2025).
Sollten in Zukunft Gebühren anfallen, werden diese während des Beantragungsprozesses transparent angezeigt. Du kannst dann jederzeit selbst entscheiden, ob du den Antrag fortsetzen möchtest oder nicht.
Die Gebühr ist unabhängig von dem angefragten Betrag und der Dauer bis zur Rückzahlung. Sie wird bei der Rückzahlung zusammen mit dem Vorschussbetrag eingezogen.
Wichtiger Hinweis:
Unabhängig von der Gebühr für den Gehaltsvorschuss können Kosten entstehen, wenn es bei der Rückzahlung zu einer Rücklastschrift kommt, zum Beispiel, weil dein Konto nicht gedeckt ist.
Achte daher bitte darauf, dass sich zum Zeitpunkt der Rückzahlung ausreichend Geld auf deinem Konto befindet, damit die Rückzahlung problemlos erfolgen kann. Andernfalls können Rücklastschriftgebühren anfallen. Auch wir müssen der Bank Gebühren für Rücklastschriften zahlen, die wir dir leider in Rechnung stellen müssen.
Zusätzlich könnten Mahngebühren erhoben werden, wenn eine Rückzahlung weiterhin ausbleibt. Diese zusätzlichen Kosten solltest du unbedingt vermeiden, indem du sicherstellst, dass die Rückzahlung zum Fälligkeitsdatum erfolgen kann.