Der Betrag des Gehaltsvorschusses kann maximal 30% des bis zum Tag des Abrufs erarbeiteten Nettogehalts betragen. Beispiel: Wenn du 2.000 EUR netto im Monat verdienst, hast am 16. des Monats 1.000 EUR netto bereits erarbeitet (noch nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt). Du kannst dann am 16. des Monats maximal 300 EUR als Gehaltsvorschuss abrufen.
Hinweis: Wir gewähren grundsätzlich beim ersten Mal nicht mehr als 50 EUR Gehaltsvorschuss. Wenn die Rückzahlung erfolgreich war, gewähren wir schrittweise höhere Beträge bis maximal 30% des bereits erarbeiteten Nettogehalts.